Einzelabnahme
Einzelabnahme: Alles, was Sie wissen müssen – transparent und fair
Die Einzelabnahme kann für Fahrzeugbesitzer eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es um die Kosten geht. Doch keine Sorge, wir von der Abteilung Technischer Dienst der Unternehmensgruppe Schumann stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Bei uns erfahren Sie alles, was Sie über die Einzelabnahme wissen müssen – transparent und fair aufgeschlüsselt. Wir klären auf, welche Faktoren die Kosten beeinflussen, worauf Sie achten sollten und wie Sie unnötige Ausgaben vermeiden können. So sind Sie bestens vorbereitet und wissen genau, was auf Sie zukommt.
Was ist eine Einzelabnahme?
Die Einzelabnahme ist ein gesondertes Verfahren, dass in der Regel dann erforderlich wird, wenn ein Fahrzeug nicht den allgemeinen Vorschriften entspricht oder eine bauliche Veränderung an einem Fahrzeug vorgenommen worden ist. Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Arten der Einzelabnahme:
- § 21 StVZO: Die 21er Einzelabnahme bezieht sich auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, die bereits im Verkehr waren, einschließlich importierter Gebrauchtfahrzeuge. Hierbei wird das gesamte Fahrzeug im Detail geprüft, um sicherzustellen, dass es den geltenden Vorschriften entspricht und somit auf deutschen Straßen zugelassen werden kann.
- § 19.2 StVZO: Diese Art der Einzelabnahme fokussiert sich auf die Detailbegutachtung umgerüsteter Baugruppen. Das kann beispielsweise erforderlich sein, wenn an einem Fahrzeug umfangreiche Modifikationen vorgenommen wurden, wie etwa der Einbau eines neuen Motors oder mehrere Baugruppen gleichzeitig geändert worden sind, wie z.B. eine geänderte Rad-Reifenkombination und das Fahrwerk wurden geändert. Jede dieser Änderungen muss einzeln geprüft und genehmigt werden, um sicherzustellen, dass sie keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben.
- Artikel 45 der Richtlinie (RiLi) 2018/858 EG: Diese Regelung betrifft die nationale Einzelgenehmigung für ein Neufahrzeug, insbesondere für die Fahrzeugklassen M (Personenkraftwagen), N (Nutzfahrzeuge), und O (Anhänger). Wenn ein Fahrzeug nicht unter die allgemeinen Typgenehmigungen fällt, wie es oft bei speziell angefertigten oder importierten Neufahrzeugen der Fall ist, ist eine Einzelgenehmigung nach dieser Richtlinie erforderlich.
Am Ende des Einzelabnahmeprozesses, sei es für einzelne Bauteile oder das gesamte Fahrzeug, wird ein umfassendes Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation, die der Zulassungsbehörde vorgelegt werden muss, um die offizielle Betriebserlaubnis zu erhalten. Ohne diese Erlaubnis darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Daher ist die Einzelabnahme ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass jedes Fahrzeug den hohen Sicherheitsstandards entspricht, die in Deutschland gelten.
Welche Kosten entstehen bei der Einzelabnahme?
Die Kosten für eine Einzelabnahme können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:
- Art und Umfang der Änderungen: Je komplexer die Veränderungen an Ihrem Fahrzeug, desto aufwendiger gestaltet sich die Prüfung.
- Fahrzeugtyp: Unterschiedliche Fahrzeugtypen erfordern unterschiedliche Prüfprozesse.
- Vorherige Gutachten: Liegen bereits Gutachten oder andere Dokumentationen vor, können diese den Prüfprozess erleichtern und somit die Kosten senken.
In der Abteilung Technischer Dienst klären wir Sie transparent über alle anfallenden Kosten auf und bieten Ihnen faire Preise für die Einzelabnahme Ihres Fahrzeugs. In einem persönlichen Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam den voraussichtlichen Aufwand und die damit verbundenen Gebühren.
Warum ist eine professionelle Begleitung bei der Einzelabnahme wichtig?
Eine Einzelabnahme erfordert technisches Know-how und Erfahrung. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Unser Team von erfahrenen unterschriftsberechtigten des Technischen Dienst sorgen dafür, dass alle notwendigen Dokumente korrekt vorbereitet werden und Ihr Fahrzeug die Einzelabnahme problemlos besteht.
Einzelabnahme Kosten FAQ
Einzelabnahmen dürfen von Prüfingenieuren durchgeführt werden, die eine Aus- und Fortbildung zum Unterschriftsberechtigten (USB) des Technischen Dienstes abgeschlossen haben. Die Schumann-Prüf GmbH und das Ingenieurbüro Lehnert - Schumann Technischer Dienst stellt Ihnen einen Ansprechpartner mit entsprechender Ausbildung für die Einzelabnahme an Ihrem Fahrzeug zur Seite.
Einzelabnahme nach Paragraph 19.2: Bei dieser Untersuchung liegt das Augenmerk der Prüfingenieure auf der Detailbegutachtung umgerüsteter Baugruppen. Dabei handelt es in der Regel um nachträglich eingebaute Teile wie zum Beispiel der Räder oder des Fahrwerks.
Vollgutachten nach Paragraph 21: Die sogenannte 21er Abnahme ist die Vollabnahme oder auch das Vollgutachten nach § 21. Wird ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert, z.B. aus den USA, wird ein Vollgutachten des gesamten Fahrzeugs nach Paragraph 21 durchgeführt. Wichtig ist das Vollgutachten vor allem dann, wenn keine aktuellen Fahrzeugpapiere für das KFZ vorliegen. Um eine Zulassung für den Straßenverkehr in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung zu bekommen, muss sichergestellt werden, dass alle Fahrzeugteile den geltenden Richtlinien entsprechen. Dabei orientieren sich die Prüfingenieure an den Vorgaben, die für die allgemeine Hauptuntersuchung vorgeschrieben sind.
Die Kosten für eine Einzelabnahme hängen vom Umfang der Begutachtung ab. Die Preisspanne beginnt ab ca. 150 € und richtet sich nach tatsächlichem Aufwand und Umfang. Gerne beraten wir Sie vorab und kalkulieren die tatsächlichen Kosten gemeinsam mit Ihnen.
Die Dauer der Einzelabnahme kann je nach Fahrzeug und Umfang der Änderungen variieren. Eine längere Prüfzeit kann die Kosten erhöhen, insbesondere wenn zusätzliche Prüfungen oder Nachbesserungen erforderlich sind. Eine gründliche Vorbereitung kann die Dauer und damit auch die Kosten minimieren.
Sollte Ihr Fahrzeug die Einzelabnahme nicht bestehen, erhalten Sie einen Bericht, der aufzeigt, welche Mängel behoben werden müssen. Nach der Behebung dieser Mängel können Sie eine erneute Prüfung beantragen. Beachten Sie, dass zusätzliche Prüfungen weitere Kosten verursachen können.
Ja, eine gute Vorbereitung kann helfen, Kosten zu sparen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Gutachten zur Verfügung haben und lassen Sie sich im Vorfeld von einem Experten beraten. Dadurch können unnötige Nachprüfungen vermieden werden.
Unsere Standorte
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.