H-Kennzeichen
H-Kennzeichen für Oldtimer – Ihr Weg zum historischen Kennzeichen
Das H-Kennzeichen ist mehr als nur eine Plakette: Es ist ein offizielles Zeichen für den historischen Wert und die Einzigartigkeit Ihres Oldtimers. Mit einem Oldtimer Kennzeichen wird Ihr Fahrzeug als Kulturgut anerkannt, das mindestens 30 Jahre alt ist und in einem originalgetreuen Zustand erhalten wurde. Für viele Oldtimer-Liebhaber ist das H-Kennzeichen der krönende Abschluss bei der Restaurierung und Pflege ihres Fahrzeugs.
Die Schumann-Prüf GmbH steht Ihnen bei der Beantragung und Prüfung zur Seite und begleitet Sie zuverlässig auf dem Weg zum H-Kennzeichen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile Sie erwarten und welche Schritte notwendig sind, um eine H-Zulassung für Ihren Oldtimer zu erhalten.
Was ist ein H-Kennzeichen?
Das H-Kennzeichen, auch als Oldtimer-Kennzeichen bekannt, ist ein spezielles Kennzeichen für Fahrzeuge, die als historisch wertvoll eingestuft werden. Das „H“ steht dabei für „historisch“. Diese Kennzeichen werden in Deutschland an Autos, Motorräder und Nutzfahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem weitgehend originalen und gut erhaltenen Zustand befinden.
Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen
Um Ihrem Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen zu verleihen, sind einige wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen. Neben dem Mindestalter spielen auch der allgemeine Zustand und der Originalcharakter des Fahrzeugs eine große Rolle. Nur Fahrzeuge, die eine historische Authentizität aufweisen, können als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt werden. Die Schumann-Prüf GmbH unterstützt Sie dabei, die notwendigen Anforderungen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um eine erfolgreiche H-Zulassung zu gewährleisten. So wird der Weg zur H-Zulassung für Sie so einfach und stressfrei wie möglich gestaltet.
Voraussetzungen für die H-Zulassung im Überblick
Um ein H-Kennzeichen zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestalter von 30 Jahren: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Erstzulassungsdatum.
- Originalzustand: Der Oldtimer muss weitestgehend in seinem ursprünglichen Zustand erhalten sein. Änderungen oder Umbauten sind nur dann zulässig, wenn sie in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung erfolgt sind oder den Originalcharakter nicht stark verändern.
- Gepflegtes Erscheinungsbild: Das Fahrzeug sollte sich in einem guten und gepflegten Zustand befinden, sowohl äußerlich als auch technisch. Rost, größere Beschädigungen oder mangelhafte Instandhaltung können die H-Zulassung gefährden.
- Einhaltung technischer Vorschriften: Alle sicherheitsrelevanten Bauteile wie Bremsen, Lenkung und Beleuchtung müssen voll funktionsfähig sein und den damaligen technischen Standards entsprechen.
- Historische Authentizität: Das Fahrzeug darf keine wesentlichen Veränderungen an Motor, Fahrwerk oder Karosserie aufweisen, die den historischen Charakter beeinflussen. Moderne Modifikationen, die den Originalzustand stark verändern, führen oft zum Ausschluss.
- Gutachten gemäß § 23 StVZO: Für die H-Zulassung ist ein spezielles Gutachten notwendig, das bescheinigt, dass das Fahrzeug als Oldtimer gilt. Die Schumann Prüf GmbH führt diese Prüfung nach § 23 StVZO durch und stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug alle Kriterien erfüllt.
Mit der Schumann-Prüf GmbH haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie umfassend berät und den Prozess der H-Zulassung für Sie übernimmt. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihr Oldtimer optimal auf die Prüfung vorbereitet ist und alle Anforderungen für das H-Kennzeichen erfüllt.
Prüfung des H-Kennzeichens durch TÜV, Dekra oder GTÜ
Um ein H-Kennzeichen zu erhalten, muss das historische Fahrzeug bestimmte Anforderungen erfüllen, die von autorisierten Prüfstellen wie dem TÜV, der Dekra oder der GTÜ bestätigt werden. Diese Prüfstellen stellen das notwendige Gutachten aus, das den Oldtimer als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt und die Einhaltung der Originalität und technischen Sicherheit bescheinigt. Die Schumann-Prüf GmbH bereitet Sie umfassend auf diese Prüfung vor, sodass Ihr Fahrzeug alle Kriterien erfüllt und die H-Zulassung reibungslos erteilt wird. Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und sorgen dafür, dass Sie mit den besten Voraussetzungen zur Prüfung gehen.
Vorteile eines H-Kennzeichens
Das H-Kennzeichen bietet Oldtimer-Besitzern eine Vielzahl von Vorteilen, die den Erhalt und die Pflege historischer Fahrzeuge besonders attraktiv machen. Neben erheblichen Steuervergünstigungen profitieren Sie von speziellen, oft günstigeren Versicherungstarifen. Zudem dürfen Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen ohne Umweltplakette in Umweltzonen fahren, was ihre Bewegungsfreiheit erheblich erweitert.
Die Vorteile von einem H-Kennzeichen auf einen Blick
- Steuervergünstigungen: Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zahlen eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro im Jahr. Für Motorräder beträgt die Steuer nur 46,02 Euro jährlich.
- Versicherungsschutz: Oldtimer-Versicherungen bieten oft günstigere Konditionen und spezielle Tarife für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.
- Umweltzonenbefreiung: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen auch ohne Umweltplakette in Umweltzonen fahren.
- Werterhalt und Wertsteigerung: Der Status als historisches Fahrzeug kann den Wert Ihres Autos langfristig erhalten oder sogar steigern.
Ablauf der Beantragung eines H-Kennzeichens
Die Beantragung eines H-Kennzeichens für Ihren Oldtimer erfordert einige wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug als historisch wertvoll anerkannt wird. Von der sorgfältigen Vorbereitung und Begutachtung des Fahrzeugs über das Erstellen eines speziellen Gutachtens bis hin zur Antragstellung bei der Zulassungsstelle – jeder Schritt ist entscheidend. Bei der Schumann Prüf GmbH begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Sie alle notwendigen Anforderungen problemlos erfüllen können.
- Vorbereitung und Begutachtung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug von einem anerkannten Gutachter prüfen. Bei der Schumann Prüf GmbH bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Unfall- und Schadengutachten an, die Ihnen bei der Vorbereitung auf das H-Gutachten helfen können.
- Gutachten nach § 23 StVZO: Ein positives Gutachten bestätigt den historischen Wert und den guten Zustand Ihres Fahrzeugs.
- Antrag bei der Zulassungsstelle: Mit dem Gutachten und den erforderlichen Unterlagen können Sie das H-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle beantragen.
Warum die Schumann-Prüf GmbH wählen?
Die Schumann-Prüf GmbH ist Ihr kompetenter Partner für alles rund um die Zulassung und Instandhaltung Ihres Oldtimers. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen umfassende Prüfleistungen, die speziell auf historische Fahrzeuge abgestimmt sind. Dazu gehören die regelmäßige Hauptuntersuchung, die sicherstellt, dass Ihr Fahrzeug allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine gründliche Sicherheitsprüfung, die auf die besonderen Bedürfnisse von Oldtimern ausgerichtet ist.
Ein weiterer Vorteil für Oldtimer-Besitzer: Mit dem H-Kennzeichen sind Sie von Feinstaubplaketten befreit und können auch in Umweltzonen problemlos fahren. Die Schumann Prüf GmbH bietet Ihnen nicht nur die notwendige technische Expertise, sondern auch einen persönlichen Service, der Ihnen den Weg zur H-Zulassung und darüber hinaus so angenehm wie möglich gestaltet. Wählen Sie die Schumann-Prüf GmbH als Partner und lassen Sie sich von einem Service überzeugen, der auf die hohen Ansprüche von Oldtimer-Besitzern abgestimmt ist.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines H-Kennzeichens? Kontaktieren Sie uns unter 0231 / 981 023 0 oder buchen Sie sich direkt einen Termin – unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Standorte
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.
FAQ: Wichtige Informationen zum H-Kennzeichen
Ein Oldtimer bekommt ein H-Kennzeichen, wenn es sich bei dem Fahrzeug (unabhängig davon, ob es sich um Auto, Motorrad oder auch Traktor handelt) um ein nachweislich mindestens 30 Jahre altes Kfz handelt, dessen Merkmale den Vorgaben eines Oldtimers laut Gutachten entsprechen.
Wichtig ist unter anderem, dass das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Wird dies durch die Prüfstelle bestätigt, erhält der Fahrzeughalter die Berechtigung, den Oldtimer mit einem H-Kennzeichen anzumelden. Das H steht in diesem Fall für „historisch“ und weist das Kfz als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut aus.
Vorteile eines H-Kennzeichens:
- Steuervergünstigungen
- Geringere Umweltauflagen (keine grüne Plakette nötig)
- Das Fahrzeug darf auch ohne Katalysator gefahren werden
- Preiswerte Kfz-Versicherungen
Ja. Bitte beachten Sie, dass das “Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer” immer die Hauptuntersuchung beinhaltet, somit sollten Sie die Untersuchungstermine möglichst aufeinander abstimmen. Die “AU”, sollte sie in einer Werkstatt unabhängig von der HU durchgeführt werden, darf zum Vorführungstermin maximal 2 Monate alt sein.
Ein Oldtimer Gutachten kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.
- Ein Gutachten weist nach, dass Ihr Oldtimer die Vorgaben erfüllt, die von der Zulassungsbehörde für die Vergabe eines H-Kennzeichens vorgegeben sind. Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen wurde.
- Mit einem Oldtimer Gutachten können Sie außerdem den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs professionell einschätzen lassen.
- Regelmäßige Gutachten stellen den Ist-Zustand Ihres Oldtimers immer wieder aufs Neue fest. So behalten Sie den aktuellen Wert des Fahrzeugs immer im Blick.
- Ein Wertgutachten hilft außerdem bei der Berechnung der Höhe Ihrer Kfz-Versicherungssumme.
Sie können Ihren Oldtimer ganz einfach wieder zulassen, wenn Ihr Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre stillgelegt war. Dann reicht der Nachweis einer gültigen HU für die erneute Zulassung. Nach sieben Jahren werden die Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Register des Kraftfahrt-Bundesamtes gelöscht. Dann ist eine sogenannte „Vollabnahme“ zur Prüfung der Verkehrstüchtigkeit Ihres Oldtimers vorgeschrieben.