100 km/h Zulassung
Was ist die 100km/h Zulassung?
Die 100 km/h Zulassung regelt seit 2005 die Betriebserlaubnis zu Fahrzeugkombinationen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sie gilt für Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Es werden die Voraussetzungen für die Zulassung des Zugfahrzeugs und der jeweiligen Anhänger kontrolliert. Unsere GTÜ-Prüfingenieure kontrollieren und prüfen dabei unterschiedliche technische Aspekte wie zum Beispiel das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Ist die technische Ausrüstung vorschriftsmäßig abgenommen, steht einer Fahrt auf Autobahnen und entsprechenden Kraftfahrzeugstraßen nichts mehr im Weg.
Bitte beachten Sie, dass das zuständige Straßenverkehrsamt den berühmten 100 km/h Aufkleber nicht ausgibt. Als Fahrzeughalter/in ist man verpflichtet, diesen vorher käuflich zu erwerben und bei Zulassungsstelle siegeln zu lassen.
Weitere Infos bezüglich Anhänger und Tempo 100 finden sie bei unserem Partner der GTÜ:
Unsere Standorte
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.
FAQ: Wichtige Informationen zur 100km/h Zulassung
Um eine 100km/h Zulassung für Ihren Anhänger, Wohnwagen und das Zugfahrzeug zu erhalten, gilt es folgende technische Voraussetzungen zu beachten:
Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein und der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (dies ist ab EZ 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben). Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe nötig. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, beraten wir Sie vorab.
Der Reifen am Anhänger muss für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigeitsindex L). Die Anhängerreifen müssen jünger als 6 Jahre sein. Der Anhänger muss am Heck mit einer gesiegelten „Tempo 100”-Plakette gekennzeichnet sein, die vom Straßenverkehrsamt im Anschluss an unsere Untersuchung ausgegeben wird.
Wenn mit einem Anhänger 100 km/h gefahren werden soll, ist ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers nötig. Dabei wird der Anhänger bezüglich seiner Ausstattung (z. B. Bremse, Schwingungsdämpfer, Stabilisierungseinrichtung) mit einem X-Faktor klassifiziert (gemäß § 13 FZV). Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren. Dem Fahrzeughalter wird vom unseren Prüfingenieuren ein Informationsblatt für die Einhaltung der Bedingung ausgehändigt und die entsprechenden Eintragungen in den Papieren vorgenommen.