Was ist die 100km/h Zulassung?

Die 100 km/h Zulassung regelt seit 2005 die Betriebserlaubnis zu Fahrzeugkombinationen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sie gilt für Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Es werden die Voraussetzungen für die Zulassung des Zugfahrzeugs und der jeweiligen Anhänger kontrolliert. Unsere GTÜ-Prüfingenieure kontrollieren und prüfen dabei unterschiedliche technische Aspekte wie zum Beispiel das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Ist die technische Ausrüstung vorschriftsmäßig abgenommen, steht einer Fahrt auf Autobahnen und entsprechenden Kraftfahrzeugstraßen nichts mehr im Weg.

Bitte beachten Sie, dass das zuständige Straßenverkehrsamt den berühmten 100 km/h Aufkleber nicht ausgibt. Als Fahrzeughalter/in ist man verpflichtet, diesen vorher käuflich zu erwerben und bei Zulassungsstelle siegeln zu lassen.

Weitere Infos bezüglich Anhänger und Tempo 100 finden sie bei unserem Partner der GTÜ:

Unsere Standorte

Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.

Castrop-Rauxel
Gelsenkirchen

FAQ: Wichtige Informationen zur 100km/h Zulassung