Unfallgutachten und Schadengutachten
- Wir fixieren Ihre Ansprüche
- Wir helfen bei den notwendigen Formalien
- Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht
Unfallgutachten beim Sachverständigenbüro Schumann – Ihre Experten für Schadengutachten
Ein Verkehrsunfall ist immer eine belastende Erfahrung, die viele Fragen aufwirft und sofortiges Handeln erfordert. Egal, ob es um die Klärung der Schuldfrage, die Dokumentation der Schäden oder die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung geht – ein präzises und professionelles Gutachten ist unerlässlich. Beim Sachverständigenbüro Schumann sind wir Ihre zuverlässigen Experten für Unfallgutachten und Schadengutachten. Unsere erfahrenen und unabhängigen Gutachter bieten Ihnen eine umfassende und detaillierte Schadenbewertung, damit Sie Ihre Ansprüche effektiv und erfolgreich durchsetzen können. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen, um in einer schwierigen Situation die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Warum Unfallgutachten und Schadengutachten wichtig sind
Ein Verkehrsunfall kann jeden treffen und stellt oft eine belastende Situation dar. In solch einem Moment ist es entscheidend, rasch und professionell zu handeln, um spätere Probleme zu vermeiden. Ein Unfallgutachten ist hierbei unverzichtbar und erfüllt mehrere wichtige Funktionen.
-
Dokumentation des Schadensumfangs: Ein Unfallgutachten liefert eine detaillierte Analyse aller Schäden an Ihrem Fahrzeug. Dies umfasst sichtbare Schäden ebenso wie verdeckte oder strukturelle Beeinträchtigungen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Diese gründliche Dokumentation ist essenziell, um den gesamten Schaden nachvollziehbar darzustellen.
-
Beweissicherung: Bei der Regulierung eines Unfallschadens ist es oft notwendig, Beweise zu sichern, um Haftungsfragen zu klären. Ein professionell erstelltes Gutachten dient als unabhängige und neutrale Beweisgrundlage, die sowohl vor Gericht als auch bei Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung Bestand hat.
-
Grundlage für Versicherungsansprüche: Ein Schadengutachten ist die Basis für die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Es enthält alle relevanten Informationen, die erforderlich sind, um den Schadensfall korrekt und vollständig zu melden. Ein umfassendes Gutachten kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erfolgreich durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
-
Vermeidung finanzieller Nachteile: Ohne ein qualifiziertes Gutachten besteht das Risiko, dass die Schäden nicht vollständig erkannt und bewertet werden. Dies kann zu finanziellen Nachteilen führen, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden geringer einstuft oder nicht vollständig anerkennt. Ein präzises Unfallgutachten schützt Sie vor solchen Problemen.
-
Sicherheit und Klarheit: Unfallgutachten und Schadengutachten schaffen Klarheit über den Zustand Ihres Fahrzeugs und die notwendigen Reparaturen. Dies ist nicht nur wichtig für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, sondern auch für Ihren eigenen Seelenfrieden. Sie wissen genau, welche Schritte als Nächstes zu unternehmen sind und können auf einer verlässlichen Informationsbasis Entscheidungen treffen.
Wichtige Grundlage für die Schadensregulierung und Wertminderung
Unfallgutachten – Die Grundlage für Ihre Ansprüche
Ein Unfallgutachten, ist unerlässlich, um den genauen Umfang eines Schadens festzustellen und die Reparaturkosten korrekt zu beziffern. Unsere Gutachter vom Sachverständigenbüro Schumann sind darauf spezialisiert, den Schaden präzise mit einem Schadengutachten zu bewerten und Ihnen ein detailliertes Gutachten zu erstellen. Dies hilft Ihnen, Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung erfolgreich durchzusetzen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
Die Leistungen unserer Unfallgutachten im Überblick
- Begutachtung des Fahrzeugs und Erstellung einer Fotodokumentation
- Einschätzung des Fahrzeugzustands
- Berechnung der Reparaturkosten im Detail
- Festlegung der voraussichtlichen Reparaturdauer
- Ermittlung des Restwertes des Fahrzeugs
- Stellungnahme zur Wertminderung oder möglichen Wertverbesserung
- Prüfung und Überprüfung der Reparaturkostenabrechnung
- Bei Totalschäden: Ermittlung des Fahrzeugwerts und der Wiederbeschaffungsdauer
Unsere umfassenden Gutachten-Dienstleistungen
Beim Sachverständigen Schumann bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Gutachten-Dienstleistungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Unsere erfahrenen Sachverständigen stehen Ihnen mit Fachwissen und Präzision zur Seite, um Ihnen in jeder Situation die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Oldtimer besitzen einen besonderen Wert und erfordern eine spezialisierte Bewertung. Beim Sachverständigenbüro Schumann sind wir darauf spezialisiert, Oldtimer Gutachten durchzuführen. Unsere Gutachter verfügen über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um den Zustand und den Wert historischer Fahrzeuge korrekt einzuschätzen. Ein Oldtimer-Gutachten ist nicht nur bei Käufen und Verkäufen wichtig, sondern auch für die Versicherung und Wertermittlung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den einzigartigen Wert Ihres Oldtimers professionell und genau zu bewerten.
Lackschäden können den Wert und die Ästhetik eines Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen. Ein Lackgutachten vom Sachverständigenbüro Schumann bietet Ihnen eine detaillierte Analyse des Lackzustands und der Schäden an der Lackierung Ihres Fahrzeugs. Unsere Gutachter untersuchen den Lack auf Kratzer, Dellen, Farbabweichungen und andere Beschädigungen. Dieses Gutachten ist besonders nützlich bei Streitigkeiten mit Werkstätten oder gegnerischen Versicherungen und hilft Ihnen, den genauen Umfang der Lackschäden festzustellen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Unfallgutachten und Schadengutachten bei SV Schumann: schnell, professionell, rechtssicher
Bei SV Schumann stehen Ihnen geprüfte Kfz-Sachverständige zur Seite, die sich mit den Anforderungen an ein Unfallgutachten bestens auskennen. Wir arbeiten eng mit Versicherungen, Werkstätten und Rechtsanwälten zusammen, um sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall bestens beraten und unterstützt werden.
Unsere Gutachten zeichnen sich durch:
- Schnelle Terminvergabe
- Unabhängigkeit und Objektivität
- Erfahrene Sachverständige
- Rechtssichere Dokumentation
Beim Sachverständigenbüro Schumann legen wir großen Wert auf Genauigkeit, Unabhängigkeit und Professionalität. Unsere Gutachten sind anerkannt und werden von gegnerischen Versicherungen und Gerichten geschätzt. Kontaktieren Sie uns noch heute unter 0231 / 981 023 0, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und ein Gutachten zu vereinbaren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unseren qualifizierten Sachverständigen unterstützen.
Wählen Sie Ihren Standort für einen
Gutachten-Termin
Unsere Standorte
Beim Sachverständigenbüro Schumann legen wir großen Wert auf Genauigkeit, Unabhängigkeit und Professionalität. Unsere Gutachten sind anerkannt und werden von gegnerischen Versicherungen und Gerichten geschätzt. Kontaktieren Sie uns noch heute unter 0231 / 981 023 0, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und ein Gutachten zu vereinbaren.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unseren qualifizierten Sachverständigen unterstützen.
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.
FAQ zum Unfallgutachten
- Ziehen Sie die Polizei hinzu, um die Unfallursache und auch die Unfallschuld zweifelsfrei zu klären.
- Vermeiden Sie es, die gegnerische Versicherung zu kontaktieren.
- Nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt zu uns auf – im Bestfall schon an der Unfallstelle.
- Wir vereinbaren einen Termin zur Schadenbegutachtung Ihres Unfallfahrzeugs. Ort und Termin bestimmen Sie selbst. Ein KFZ Schadengutachter nimmt sich der Sache dann an.
- Wir kümmern uns im Anschluss um den Versand Ihres Gutachtens und um unsere Bezahlung durch die gegnerische Versicherung.
- Weiterhin stehen wir für Stellungnahmen zur Verfügung, wenn die gegnerische Versicherung Fragen hat oder nicht gerechtfertigte Kürzungen Ihrer Schadenssumme anstreben sollte.
Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Dieses Vorgehen ist gesetzlich festgelegt. Ihnen als Unfallgeschädigtem entstehen keine Kosten.
Ausschließlich im Kaskofall ist die eigene Versicherung weisungsbefugt, das heißt, dass die Versicherung vorschreiben kann, welcher Gutachter das Gutachten erstellen darf.
Auch ohne Beteiligung von Versicherungsparteien steht es Ihnen frei, jederzeit eine Schadens- oder Unfallbegutachtung in Auftrag zu geben.
Der Kostenvoranschlag zur Beseitigung der Schäden folgt dann im nächsten Schritt.
Sobald Sie in ein Unfallgeschehen verwickelt sind, an dem sie keine Schuld tragen, sollten Sie ein Unfallgutachten beauftragen. Es dient als Beweissicherung. Um ihre Ansprüche bei der Versicherung Ihres Unfallgegners durchsetzen zu können, ist ein unabhängiges Schadengutachten unumgänglich. Erst recht dann, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist oder zum Verkauf steht. Damit werden Schäden am Fahrzeug detailliert aufgelistet. Mit diesem Gutachten können Sie sich weiterhin gegen unberechtigte Kürzungen wehren.
Als Faustregel gilt: Ein Gutachten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, steht Ihnen aber als Unfallgeschädigter zu. Sobald sich ein Schaden ereignet hat und sobald die sogenannte Bagatellschadengrenze von 750€ überschritten ist, sollten Sie ein Unfallgutachten in Auftrag geben.
Bei einem Schaden- oder Unfallgutachten werden sämtliche dem Schadensereignis zuzuordnende Schäden dokumentiert und von einem Gutachter festgehalten. Es wird außerdem der Wiederbeschaffungswert oder gegebenenfalls die Wertminderung ermittelt. Im Anschluss wird das Gutachten dann vom Kfz-Sachverständigenbüro Schumann an die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers weitergegeben.
Ja. Wird das Gutachten von der gegnerischen Versicherung beanstandet, stehen die Gutachter für Stellungnahmen zur Verfügung. Hier können die erhobenen Beanstandungen dann sachgemäß und professionell widerlegt werden.
Die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs und weitere Folgekosten trägt die Versicherung der Gegenseite.
Als Unfallgeschädigter haben Sie ein Recht auf folgendes:
- Die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens durch einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl
- Die freie Wahl über den Ort der Reparatur
- Freie Wahl über Reparatur oder Erstattung
- 100% Anspruch auf die Erstattung der Wertminderung ihres Fahrzeugs. Das ist gerade bei Leasingfahrzeugen besonders wichtig.
- Anspruch auf eine Erstattung der Nutzungsausfallgruppe (finanzieller Ausgleich, weil das eigene Fahrzeug nicht nutzbar ist) oder die Kostenübernahme für ein angemessenes Ersatzfahrzeug.
- Was passiert, wenn mein Auto nach dem Unfall ein Totalschaden ist?
Wird Ihr Fahrzeug nach dem Unfall als Totalschaden deklariert, haben Sie für den Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Die Dauer der Ersatzbeschaffung ist ebenfalls Bestandteil des Gutachtens.
Der Unfallverursacher hat keine Einflussnahme auf die Wahl des Gutachters. Im Kaskofall hängt diese von den Konditionen des Versicherungsvertrags ab.
Sobald Sie selbst Unfallverursacher sind, gilt der Unfall als Haftpflichtschaden. In dem Fall entschädigt Ihre Versicherung den Unfallgegner.
Typische Haftpflichtschäden sind zum Beispiel: Abschleppkosten, Reparatur, Mietwagen oder Kauf eines gleichwertigen Autos bei einem Totalschaden. Auch den Rechtsbeistand des Unfallgegners zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in diesem Fall.
Außerdem ersetzt sie mögliche Schäden an Gebäuden, die durch den Unfall entstanden sind. Haben sich Menschen verletzt – auch Mitfahrer –, dann bezahlt Ihre Kfz-Haftpflicht die Heilkosten, das Schmerzensgeld, einen Verdienstausfall und sogar die Ausfallrente.